Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STUDIO1 Events

Berger Straße 316
60385 Frankfurt am Main

Stand: Juli 2026


1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der STUDIO1 Events (nachfolgend „STUDIO1 Events“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn STUDIO1 Events ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die schriftliche Annahme eines Angebots per E-Mail zustande.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang

STUDIO1 Events bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Eventplanung und Eventmanagement
  • Catering
  • Messecatering
  • Firmenveranstaltungen
  • Hochzeiten und private Feiern
  • Servicepersonal
  • Barkeeper
  • Dekoration
  • Veranstaltungslogistik
  • Vermittlung und Koordination externer Dienstleister

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.


4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden beauftragt werden, werden gesondert berechnet.


5. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 70 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 30 % Restzahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Veranstaltungsende

Bei Veranstaltungen ab einem Auftragswert von 10.000 € oder bei Sonderproduktionen kann STUDIO1 Events eine höhere Vorauszahlung verlangen.

Rechnungen sind ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.


6. Teilnehmerzahl

Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

Erhöht sich die Teilnehmerzahl, wird die tatsächlich gelieferte Personenzahl berechnet.

Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, behält sich STUDIO1 Events eine entsprechende Preisanpassung vor.


7. Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
  • 29 bis 15 Tage: 40 %
  • 14 bis 8 Tage: 60 %
  • 7 bis 3 Tage: 80 %
  • weniger als 72 Stunden oder am Veranstaltungstag: 100 %

Bereits entstandene Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.


8. Lieferung und Durchführung

Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung.

Liefertermine gelten als eingehalten, wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitfensters erfolgen.

Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verkehrsbehinderungen, extreme Wetterlagen oder behördliche Maßnahmen, verlängern vereinbarte Lieferzeiten entsprechend.


9. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbarer Ereignisse) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet STUDIO1 Events hierfür nicht.

Bereits entstandene Kosten sowie beauftragte Fremdleistungen bleiben vom Kunden zu vergüten.


10. Fremdleistungen

STUDIO1 Events ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

Die Koordination erfolgt ausschließlich durch STUDIO1 Events.


11. Allergene und Lebensmittel

Informationen über Allergene werden dem Kunden auf Wunsch vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich, bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten seiner Gäste rechtzeitig mitzuteilen.

Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter Allergien übernimmt STUDIO1 Events keine Haftung.


12. Buffet und Lebensmittelhygiene

Warme Speisen und Buffets dürfen aus hygienischen Gründen maximal drei Stunden ungekühlt bereitstehen.

Nach Übergabe der Speisen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung beim Kunden.

Für Qualitätseinbußen nach Ablauf dieser Zeit übernimmt STUDIO1 Events keine Haftung.


13. Mietgegenstände

Alle gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum von STUDIO1 Events.

Der Kunde haftet für Verlust, Bruch oder Beschädigung während der Mietdauer.

Fehlmengen werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.


14. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für:

  • Geschirr
  • Gläser
  • Besteck
  • Mobiliar
  • Tischwäsche
  • Dekoration
  • Veranstaltungstechnik

15. Haftung von STUDIO1 Events

STUDIO1 Events haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet STUDIO1 Events nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


16. Mängel

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende schriftlich mitzuteilen.

STUDIO1 Events erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.


17. Bild- und Filmaufnahmen

STUDIO1 Events ist berechtigt, während Veranstaltungen angefertigte Fotos oder Videoaufnahmen der Dekoration, Speisen, Aufbauten und Veranstaltungsflächen für eigene Werbezwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen oder datenschutzrechtlichen Gründe des Kunden entgegenstehen.

Personen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen veröffentlicht.


18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Näheres regelt die Datenschutzerklärung von STUDIO1 Events.


19. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Kaufleute ist Frankfurt am Main.


20. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.